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Barrierefreies Webdesign in Fürth

Barrierefreie Website erstellen lassen in Fürth

Eine Website, die jeder bedienen kann. Mit Tastatur, Screenreader oder Bildschirmlupe. Geprüft nach WCAG 2.1 AA, zum Festpreis.

Kurz gefasst

Seit dem 28. Juni 2025 gilt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG). Es betrifft vor allem Onlineshops und digitale Dienstleistungen für Verbraucher. Kleinstunternehmen mit weniger als 10 Beschäftigten und höchstens 2 Millionen Euro Jahresumsatz oder Bilanzsumme sind bei Dienstleistungen ausgenommen. Maßstab ist in der Praxis WCAG 2.1 Stufe AA. Betroffene Anbieter müssen zusätzlich erklären, wie ihr Angebot die Anforderungen erfüllt.

Viele Websites sehen gut aus. Bedienen kann sie trotzdem nicht jeder.

Wer schlecht sieht, braucht genug Kontrast. Wer keine Maus nutzt, braucht eine saubere Tastaturbedienung. Wer blind ist, hört die Seite über einen Screenreader.

Fehlt eine dieser Grundlagen, ist die Seite für diese Menschen kaputt.

Barrierefreiheit ist seit Mitte 2025 keine Kür mehr. Für viele Unternehmen ist sie Pflicht. Für alle anderen ist sie schlicht gutes Handwerk.

Diese Seite erklärt, wen das Gesetz betrifft. Was eine barrierefreie Website technisch ausmacht. Wie die Umsetzung abläuft. Und was das kostet, wenn du in Fürth jemanden dafür suchst.

Wer seine Website barrierefrei machen muss

Seit dem 28. Juni 2025 gilt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz. Es betrifft vor allem Unternehmen, die online an Verbraucher verkaufen.

Das BFSG setzt den European Accessibility Act in deutsches Recht um. Dahinter steht die EU-Richtlinie 2019/882. Den vollständigen Gesetzestext findest du bei gesetze-im-internet.de.

Im Fokus stehen Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr. Gemeint sind etwa Onlineshops und Buchungsportale. Auch Bankdienste, E-Books und Personenbeförderung fallen darunter.

Es gibt eine wichtige Ausnahme.

Kleinstunternehmen, die Dienstleistungen anbieten, sind befreit. Das sind Betriebe mit weniger als 10 Beschäftigten. Dazu kommt ein Jahresumsatz oder eine Bilanzsumme von höchstens 2 Millionen Euro.

Eine reine Visitenkarten-Website ohne Kaufabschluss fällt meist nicht unter das Gesetz. Ob dein Fall dazugehört, klärst du im Zweifel mit einer Anwältin oder einem Anwalt.

Öffentliche Stellen haben eigene Regeln. Für Bundesbehörden gilt die BITV 2.0. Länder und Kommunen folgen ihrem Landesrecht. In der Praxis verweisen beide auf dieselben Kriterien.

Verstöße prüft eine gemeinsame Marktüberwachungsstelle der Länder. Das Gesetz sieht Bußgelder von bis zu 100.000 Euro vor.

Wichtiger als die Strafe ist etwas anderes. Menschen mit Behinderung sind keine kleine Gruppe. Dazu kommen ältere Menschen mit nachlassender Sehkraft. Eine Seite, die sie aussperrt, verliert Kundschaft.

Was barrierefreies Webdesign konkret bedeutet

Barrierefreies Webdesign folgt den WCAG, den Richtlinien des W3C. Für das BFSG gilt in der Praxis WCAG 2.1 auf Stufe AA.

Die WCAG ruhen auf vier Prinzipien. Inhalte müssen wahrnehmbar, bedienbar, verständlich und robust sein. Klingt abstrakt. Im Alltag heißt das ziemlich konkrete Dinge.

Die deutsche Übersetzung der WCAG 2.1 listet alle Kriterien im Detail.

Kontrast und Farbe

Normaler Text braucht ein Kontrastverhältnis von mindestens 4,5:1 zum Hintergrund. Für großen Text reichen 3:1. Hellgraue Schrift auf weißem Grund fällt fast immer durch.

Farbe darf nie die einzige Information sein. Ein rot umrandetes Feld allein erklärt keinen Fehler.

Tastatur und Screenreader

Jede Funktion muss per Tastatur erreichbar sein. Menü, Formular, Einwilligungsbanner, alles. Der Fokus muss dabei sichtbar bleiben.

Screenreader lesen die Seite vor. Dafür brauchen sie semantisches HTML. Echte Überschriften, echte Buttons, echte Listen. Ein simples div-Element mit Klickfunktion bleibt für sie stumm.

Bilder und Medien

Informative Bilder brauchen Alternativtexte. Diese beschreiben den Inhalt, nicht den Dateinamen. Reine Deko bleibt leer und wird übersprungen. Videos bekommen Untertitel.

Das Gute: Vieles davon kostet beim Neubau kaum extra. Man muss es nur von Anfang an mitdenken.

Teuer wird Barrierefreiheit erst, wenn sie nachträglich drübergestülpt wird.

Vom Audit bis zum Start: so läuft das Projekt

Am Anfang steht eine ehrliche Bestandsaufnahme. Am Ende stehen eine geprüfte Website und eine Barrierefreiheitserklärung.

Bei einer bestehenden Seite beginnt alles mit einem Audit. Automatische Werkzeuge wie Lighthouse oder axe finden fehlende Alternativtexte in Minuten. Schwache Kontraste erkennen sie ebenfalls schnell. Sie sehen allerdings nur einen Teil der Probleme.

Der Rest ist Handarbeit.

Dabei geht es einmal komplett ohne Maus durch die Seite. Dazu kommt ein Durchlauf mit NVDA unter Windows. Ein zweiter folgt mit VoiceOver auf macOS und iOS. Auch ein Zoom auf 200 Prozent gehört zum Test.

Erst dann zeigt sich, ob Formulare und Menüs wirklich funktionieren.

Danach folgt die Umsetzung. Das Design entsteht in Figma, mit Kontrasten, die von Beginn an passen. Der Code bekommt eine saubere Struktur.

Bei WordPress zählt auch das Theme. Viele fertige Themes und Plugins scheitern an der Tastatur. Mehr zum passenden Setup steht unter WordPress-Website erstellen lassen.

Vor dem Start steht ein Abschlusstest gegen WCAG 2.1 AA. Dann entsteht die Barrierefreiheitserklärung.

Für öffentliche Stellen ist sie nach BITV Pflicht. Das BFSG verlangt von Anbietern ebenfalls Informationen zur Barrierefreiheit ihres Angebots. Die Erklärung nennt den Prüfstand und bekannte Einschränkungen. Sie bietet außerdem einen Kontaktweg für Rückmeldungen.

Nach dem Start ist nicht Schluss. Neue Inhalte brauchen wieder Alternativtexte. Plugin-Updates können die Tastaturbedienung brechen.

Nachrüsten oder Relaunch, und was das kostet

Nicht jede alte Website muss neu gebaut werden. Ob Nachrüsten reicht, zeigt das Audit.

Ein typisches Szenario: Die Seite ist technisch solide. Nur die Kontraste sind schwach, und Alternativtexte fehlen. Hier reicht oft Nachrüsten. Farben anpassen, Bilder beschreiben, Formulare beschriften.

Anders sieht es bei einem veralteten Baukasten aus. Oder bei einem überladenen Theme. Ist das Grundgerüst nicht semantisch, wird Flickwerk teuer.

Dann ist ein Relaunch oft die günstigere Lösung. Er bringt Barrierefreiheit, Tempo und neues Design in einem Schritt.

Ein Hinweis zu Plugins, die Barrierefreiheit per Knopfdruck versprechen. Sie legen eine Leiste über die Seite. Den Code darunter ändern sie nicht. Für WCAG 2.1 AA reicht das nicht.

Zu den Kosten. Am Markt liegt eine kleine Website mit bis zu 5 Seiten bei 1.500 bis 3.500 Euro. Eine Unternehmenswebsite mit 5 bis 12 Seiten kostet 4.000 bis 9.000 Euro. Ein Relaunch liegt zwischen 3.000 und 25.000 Euro.

Spezialisten für Barrierefreiheit rechnen am Markt 120 bis 180 Euro pro Stunde.

Mein Stundensatz liegt bei 100 bis 120 Euro netto. Website-Projekte rechne ich zum Festpreis ab. Den nenne ich nach dem Erstgespräch. Wie das genau funktioniert, steht unter Webdesign zum Festpreis.

Warum ein Freelancer aus Fürth

Barrierefreiheit entsteht im Detail. Ein direkter Ansprechpartner hält diese Details zusammen.

In einer Agentur wandert ein Projekt oft durch mehrere Hände. Konzept, Design, Entwicklung, Test. An jeder Übergabe kann eine Anforderung verloren gehen. Ein Kontrast hier, ein fehlendes Formularlabel dort.

Als Freelancer mache ich Design, Code und Prüfung selbst. Es gibt keinen Agentur-Overhead. Es gibt keine Projektleitung dazwischen.

Du sprichst mit der Person, die auch den Code schreibt.

Ich bin seit über 20 Jahren im Web. Angefangen mit Tabellen in Dreamweaver. Damals war Barrierefreiheit selten ein Thema. Heute gehört sie zum Handwerk.

Fürth und Nürnberg liegen direkt nebeneinander. Ein Treffen vor Ort ist schnell organisiert. Für alles andere reicht ein Videotermin.

Mehr über die Zusammenarbeit steht unter Freelancer für Webdesign in Fürth.

Vielleicht weißt du noch gar nicht, ob das BFSG dich betrifft. Oder wie gut deine aktuelle Seite dasteht. Für eine erste Einschätzung reichen oft 15 bis 30 Minuten.

Ehrlich, ohne Verkaufsdruck. Lass uns reden.

Checkliste

Kontrastverhältnis mindestens 4,5:1 für Fließtext
Vollständige Tastaturbedienung mit sichtbarem Fokus
Alternativtexte für alle informativen Bilder
Semantisches HTML mit sauberer Überschriftenstruktur
Formulare mit Beschriftungen und klaren Fehlermeldungen
Test mit Screenreader wie NVDA oder VoiceOver
Untertitel für Videos
Barrierefreiheitserklärung veröffentlicht

Häufige Fragen

Wer muss seine Website barrierefrei gestalten?

Nach dem BFSG vor allem Unternehmen, die Verbrauchern online Produkte oder Dienstleistungen verkaufen, etwa über einen Onlineshop oder ein Buchungsportal. Kleinstunternehmen mit weniger als 10 Beschäftigten und höchstens 2 Millionen Euro Jahresumsatz oder Bilanzsumme sind bei Dienstleistungen ausgenommen. Öffentliche Stellen des Bundes folgen der BITV 2.0, Länder und Kommunen ihrem Landesrecht. Im Zweifel klärst du deinen Einzelfall mit einer Anwältin oder einem Anwalt.

Wer erstellt eine Homepage für mich?

Das können ein Freelancer, eine Agentur oder du selbst mit einem Baukasten. Baukästen kosten etwa 10 bis 30 Euro im Monat (Stand 2026), stoßen bei Barrierefreiheit aber oft an Grenzen. In Fürth baue ich Websites als Freelancer, mit Design, Code und Prüfung aus einer Hand. Den Festpreis nenne ich nach dem Erstgespräch.

Was sind die 4 Prinzipien der Barrierefreiheit?

Die WCAG ruhen auf vier Prinzipien: wahrnehmbar, bedienbar, verständlich und robust. Wahrnehmbar heißt etwa Alternativtexte und genug Kontrast. Bedienbar heißt vollständige Tastaturbedienung. Robust heißt sauberer Code, den auch Screenreader zuverlässig auslesen.

Welche Beispiele gibt es für barrierefreie Websites?

Gute Anlaufstellen sind Websites öffentlicher Stellen. Sie müssen nach BITV barrierefrei sein und eine Erklärung zur Barrierefreiheit veröffentlichen, meist verlinkt im Fußbereich. Dort steht auch, welche Lücken noch bestehen. Häufig genannt wird zudem die britische Regierungsseite GOV.UK.

Was kostet eine barrierefreie Website?

Am Markt liegt eine kleine Website mit bis zu 5 Seiten bei 1.500 bis 3.500 Euro, eine Unternehmenswebsite mit 5 bis 12 Seiten bei 4.000 bis 9.000 Euro. Ein Relaunch kostet 3.000 bis 25.000 Euro. Mein Stundensatz liegt bei 100 bis 120 Euro netto, Website-Projekte rechne ich zum Festpreis nach dem Erstgespräch ab.

Reicht ein Barrierefreiheits-Plugin?

Nein. Plugins, die sich als Leiste über die Seite legen, ändern den Code darunter nicht. Fehlende Beschriftungen, falsche Überschriften oder eine kaputte Tastaturbedienung bleiben bestehen. Für WCAG 2.1 AA muss die Seite selbst sauber gebaut sein.

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Zuletzt aktualisiert: 6. Oktober 2026